Besinnliche Stimmung erhöht die Vorfreude auf das Fest. Schon in den Tagen und Wochen vor dem feierlichen Anlass wird mit weihnachtlicher Beleuchtung im Innen- und Außenbereich für gemütliche Atmosphäre gesorgt.

Weihnachtsbeleuchtung zu Hause und im Garten

Jedes Jahr ist ab Ende November an Fenstern und Balkonen, an Bäumen und Sträuchern im Vorgarten die festliche Weihnachtsbeleuchtung zu sehen. Die bunten Lichter beschränken sich nicht auf die Weihnachtsbaumbeleuchtung, sondern es werden auch Wohnräume, Terrasse und Garten mit einbezogen. Elektrische Lichter am Christbaum kennt man erst seit dem 16. oder 17. Jahrhundert. Zuvor wurden hauptsächlich Kerzen zum Beleuchten des geschmückten Weihnachtsbaums und der Räumlichkeiten verwendet.

Aufgrund der hohen Brandgefahr wurden Kerzen als Weihnachtsbeleuchtung mittlerweile von bunten Lichterketten und stromsparenden LED-Leuchtmitteln abgelöst. Außen lässt sich dies mit einer LED-Lichterkette umsetzen, was für eine stimmungsvolle Beleuchtung sorgt. Verglichen mit anderen Lichtquellen gelten LEDs als robuster und langlebiger.

Die Leuchtdioden entwickeln zudem keine nennenswerte Wärme, sodass sie nicht zu heiß werden und daher problemlos an Sträuchern und Bäumen angebracht werden können. Als Weihnachtsbeleuchtung kann eine Leuchtkette als Lichtschlauch geformt um einen Baumstamm gewickelt werden.

Was muss man bei LED-Lämpchen beachten?

led-lichter

Kleine LED-Lämpchen findet man in einer Vielzahl an Varianten und Lichtfarben. Um den Außenbereich weihnachtlich in Szene zu setzen, sollten die Farben des Lichts mit weiteren, im Garten positionierten Dekorationsobjekten harmonieren. LED-Leuchten werden oft als Wegbeleuchtung eingesetzt, damit der Weg durch den Garten in der Dunkelheit gut erkennbar ist und Stürze im Dunkeln vermieden werden können.

Auch auf dem Balkon kann mit einer bunten Lichterkette für festliche Atmosphäre gesorgt werden. Eine weiße Leuchtkette eignet sich sogar zur ganzjährigen Beleuchtung, die abends den Balkon- oder Terrassenbereich ausleuchtet und gemütliche Akzente setzt. In der Weihnachtszeit werden auch Dächer oder Gebäudefassaden festlich beleuchtet.

Jedoch ist dabei nicht alles erlaubt. Grundsätzlich ist das Anbringen einer angemessenen Weihnachtsbeleuchtung in der Wohnung, am Fenster sowie auf dem Balkon gestattet. In einem gemieteten Wohnobjekt gilt es jedoch, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. So kann der nächtliche Betrieb einer strahlend leuchtenden Außenbeleuchtung konkrete Interessen anderer Mieter beeinträchtigen, falls diese wegen der Helligkeit nicht schlafen können.

Weihnachtstradition oder heidnischer Brauch?

Die weihnachtliche Beleuchtung wird traditionell bereits am ersten Advent oder in den Tagen davor angebracht. Ab wann kann man eigentlich Frohe Weihnachten sagen? Mit diesem festlichen Gruß wird erst am 25. und 26. Dezember, den beiden Weihnachtsfeiertagen, gegrüßt.

Während der Adventszeit kann man Nachbarn, Freunden und Bekannten einen besinnlichen Advent wünschen. Das Entzünden einer Weihnachtsbeleuchtung ist ein religiöser Brauch, der ursprünglich dazu diente, Christen untereinander erkennbar machen.

In den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung wurden deshalb Lichter ins Fenster gestellt. Diese galten als Einladung an Gleichgesinnte. Einer Legende zufolge war es der Theologieprofessor und Augustinermönch Martin Luther, der die Idee vom hell erleuchteten Weihnachtsbaum hatte.

Es gibt jedoch Vermutungen, die nahelegen, dass dieser Brauch an heidnische Rituale erinnert, in denen die Rückkehr des Lichts nach der Sonnenwende am 21. Dezember, wenn die Tage wieder länger werden, gefeiert wird. Die dekorative Beleuchtung zur Weihnachtszeit endet meist mit dem 6. Januar. Da am Feiertag der Heiligen Drei Könige offiziell die Weihnachtsfeiertage vorüber sind, wird auch die weihnachtliche Dekoration abgenommen.

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